Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026 · Gartenbrüder UG (haftungsbeschränkt)
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Nutzer der Plattform Gartenbrüder (erreichbar unter garten-brueder.de sowie zugehöriger Unterseiten und Apps), betrieben von:
Gartenbrüder UG (haftungsbeschränkt)
Vertreten durch den Geschäftsführer Constantin von Wissel
Wulfsdal 31, 22587 Hamburg
E-Mail: info@garten-brueder.de
Mit der Registrierung oder Nutzung der Plattform erklären sich alle Nutzer mit diesen AGB einverstanden. Entgegenstehende Bedingungen der Nutzer werden nicht anerkannt.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie gegenüber Verbrauchern, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt.
§ 2 Vermittlerrolle — kein Arbeitgeber, kein Vertragspartner
Gartenbrüder ist ausschließlich Vermittlungsplattform.
Gartenbrüder ist weder Vertragspartner des zwischen Kunde und Gartenbruder geschlossenen Dienstleistungsvertrags noch Arbeitgeber, Auftraggeber oder Erfüllungsgehilfe der Gartenbrüder.
Die Plattform stellt ausschließlich die technische Infrastruktur bereit, über die Auftraggeber (Kunden) und selbstständige Auftragnehmer (Gartenbrüder) eigenständig Verträge über Garten- und Haushaltsleistungen schließen können. Der Dienstleistungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Gartenbruder zustande.
Gartenbrüder erteilt den Gartenbrüdern keinerlei Weisungen hinsichtlich der Art, des Ortes, der Zeit oder der Methode der Leistungserbringung. Die Gartenbrüder sind in der Ausgestaltung ihrer Dienstleistung vollständig frei.
Gartenbrüder stellt den Gartenbrüdern kein Arbeitsmaterial, keine Werkzeuge und kein Equipment zur Verfügung und übernimmt keine Arbeitgeberpflichten (Sozialversicherung, Lohnsteuer, Urlaub, Krankheit).
Die Vermittlungsleistung von Gartenbrüder gilt als erbracht, sobald dem Kunden ein verfügbarer Gartenbruder vermittelt wurde, unabhängig davon, ob die Dienstleistung tatsächlich erbracht wird.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonten
Die Nutzung bestimmter Funktionen setzt eine Registrierung voraus. Nutzer sind verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.
Jeder Nutzer darf nur ein Konto betreiben. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Nutzer haftet für alle Aktivitäten, die unter seinem Konto stattfinden.
Gartenbrüder behält sich vor, Konten bei Verstoß gegen diese AGB oder bei wiederholten kurzfristigen Absagen, Nichterscheinen oder dauerhaft unterdurchschnittlichen Bewertungen zu sperren oder zu löschen. Gegenüber Gartenbrüdern (gewerblichen Nutzern) erfolgen Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung der Vermittlung dabei stets nach dem Verfahren des § 15 (Mitteilung der Gründe in Textform; bei dauerhafter Beendigung grundsätzlich mit 30 Tagen Vorlauf, bei Pflichtverletzungen oder aus rechtlichen Gründen auch mit sofortiger Wirkung).
§ 4 Registrierung als Gartenbruder (Dienstleister)
Personen, die sich als Gartenbruder (Dienstleister) registrieren, bestätigen mit ihrer Registrierung und der Akzeptanz dieser AGB ausdrücklich:
- Sie erbringen ihre Leistungen als selbstständige Auftragnehmer und nicht als Arbeitnehmer, Angestellte oder Erfüllungsgehilfen von Gartenbrüder.
- Sie sind sich ihrer gewerberechtlichen Anmeldepflicht nach § 14 GewO bewusst und kommen dieser eigenverantwortlich nach.
- Sie sind für ihre eigenen steuerlichen Pflichten (Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer) allein verantwortlich.
- Sie sind nicht verpflichtet, Aufträge anzunehmen, und können Aufträge nach eigenem Ermessen ablehnen.
- Sie sind berechtigt, ihre Dienstleistungen auch außerhalb der Plattform und für andere Auftraggeber zu erbringen, soweit dies nicht gegen § 9 dieser AGB verstößt.
- Sie stellen für ihre Leistungen eine ordnungsgemäße Rechnung aus; Gartenbrüder kann diese im Namen des Gartenbruders erstellen und versenden.
- Sie verfügen über eine private oder gewerbliche Haftpflichtversicherung und halten diese für die gesamte Dauer ihrer Tätigkeit aufrecht.
Mindestalter: 18 Jahre
Die Registrierung und Tätigkeit als Gartenbruder setzt Volljährigkeit (vollendetes 18. Lebensjahr) voraus. Mit der Registrierung bestätigt der Gartenbruder, dass er volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Gartenbrüder erhebt zu diesem Zweck das Geburtsdatum und kann einen geeigneten Altersnachweis verlangen. Registrierungen Minderjähriger sind ausgeschlossen.
Verantwortlichkeit und Freistellung: Gartenbrüder übernimmt keine Haftung für steuerliche oder gewerberechtliche Versäumnisse der Gartenbrüder. Falsche Angaben bei der Registrierung gehen ausschließlich zulasten des jeweiligen Gartenbruders. Soweit gesetzlich zulässig, stellt der Gartenbruder Gartenbrüder von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung seiner eigenen steuerlichen oder gewerberechtlichen Pflichten entstehen. Eine Abwälzung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung ist nach § 32 SGB I nicht möglich und wird nicht vereinbart; insoweit trägt jede Partei das gesetzlich vorgesehene Risiko selbst.
§ 5 Selbstständigkeit der Gartenbrüder
Die Gartenbrüder sind vollständig selbstständig tätig. Zur Klarstellung gilt insbesondere:
- Gartenbrüder erteilt den Gartenbrüdern keine fachlichen oder persönlichen Weisungen hinsichtlich Art, Ort, Zeit oder Methode der Leistungserbringung.
- Gartenbrüder legt keine Arbeitszeiten fest; die Gartenbrüder entscheiden selbst, wann, wie oft und wie viele Aufträge sie annehmen — oder ob sie keine Aufträge annehmen.
- Es besteht keine Exklusivität und keine Mindestabnahmepflicht; Gartenbrüder können gleichzeitig für andere Plattformen, Auftraggeber oder eigene Kunden tätig sein und dies ist ausdrücklich erwünscht.
- Gartenbrüder stellt kein Werkzeug, kein Material, keine Ausrüstung, keine Arbeitskleidung und keine Betriebsmittel zur Verfügung.
- Gartenbrüder übernimmt keine Arbeitgeberpflichten (insb. keine Beiträge zur Sozialversicherung, keine Lohnsteuer, kein Urlaubs- oder Krankengeld, keine Fortbildung).
- Die Gartenbrüder tragen ihr eigenes unternehmerisches Risiko, insbesondere Haftung gegenüber dem Kunden, Versicherungskosten und das Risiko fehlender Aufträge.
- Gartenbrüder sind berechtigt, Aufträge durch eigene Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer ausführen zu lassen, sofern diese die gleichen Qualitätsstandards erfüllen.
- Gartenbrüder führt keine Leistungs- oder Anwesenheitskontrollen durch.
- Eine Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO ist Voraussetzung für die Vermittlung von Aufträgen. Gartenbrüder behält sich vor, einen Nachweis zu verlangen.
- Steuerliche Identifikationsnummer. Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet Gartenbrüder, für Gartenbrüder ab 30 vermittelten Aufträgen oder 2.000 € Vergütung im Kalenderjahr die steuerliche Identifikationsnummer an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Da die Meldung nachträglich nicht nachgeholt werden kann, wird die Nummer bereits ab 1.800 € Jahresvergütung bzw. dem 30. Auftrag abgefragt. Liegt sie zu diesem Zeitpunkt nicht vor, können bis zur Angabe keine weiteren Aufträge vermittelt werden; bereits bestätigte Aufträge bleiben unberührt. Die Angabe ist damit Voraussetzung für die weitere Vermittlung, sobald eine der genannten Schwellen erreicht wird.
Sollte eine Behörde, ein Gericht oder die Deutsche Rentenversicherung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Gartenbruder als Arbeitnehmer einzustufen ist, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine vertragliche Abwälzung von Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung auf den Gartenbruder ist nach § 32 SGB I unwirksam und wird nicht vereinbart. Beide Parteien sind gehalten, bei Zweifeln über den sozialversicherungsrechtlichen Status frühzeitig das nachstehende Statusfeststellungsverfahren einzuleiten.
Statusfeststellung: Beiden Parteien steht es frei, jederzeit ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Deutschen Rentenversicherung einzuleiten, um den sozialversicherungsrechtlichen Status verbindlich klären zu lassen.
§ 6 Buchung und Vertragsschluss
Mit Absenden einer Buchungsanfrage über die Plattform gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit einem Gartenbruder ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald ein Gartenbruder die Anfrage annimmt und eine Bestätigung erfolgt.
Gartenbrüder ist an diesem Vertragsschluss nicht beteiligt und wird nicht Vertragspartei. Der Gartenbruder führt den Dienstleistungsvertrag in eigener Organisation und Verantwortung aus.
Gartenbrüder übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Buchungsanfrage angenommen wird. Gartenbrüder schlägt verfügbaren Gartenbrüdern passende Anfragen vor; die Annahme oder Ablehnung liegt ausschließlich beim jeweiligen Gartenbruder. Es erfolgt keine Zuweisung — der Gartenbruder entscheidet eigenständig über jeden einzelnen Auftrag.
Zweier-Einsätze (Duo): Verbinden sich zwei Gartenbrüder über einen Einladungscode zu einem festen Duo, bevollmächtigen sie sich gegenseitig, Duo-Aufträge auch im Namen des Partners anzunehmen. Nimmt ein Duo-Mitglied einen Auftrag an, handelt es zugleich als Vertreter des anderen; beide werden Vertragspartner des Kunden. Die Vollmacht wird bei der Einrichtung des Duos von beiden Gartenbrüdern ausdrücklich erteilt (Bestätigung mit Zeitstempel) und kann jederzeit durch Auflösen des Duos widerrufen werden.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher (§§ 312g, 355, 356 BGB)
Mit einer Buchung schließt der Kunde zwei getrennte Verträge: einen Vermittlungsvertrag mit der Gartenbrüder UG und einen Dienstleistungsvertrag mit dem jeweiligen Gartenbruder. Für beide besteht ein eigenes Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem jeweiligen Vertragsschluss; es genügt eine eindeutige Erklärung (z. B. per E-Mail an info@garten-brueder.de).
Vermittlungsvertrag: Die Vermittlung ist für den Kunden unentgeltlich; ein von ihm an Gartenbrüder zu erstattender Betrag entsteht bei Widerruf nicht. Dienstleistungsvertrag: Der Gartenbruder erstattet erhaltene Zahlungen; bei vorzeitigem Leistungsbeginn schuldet der Kunde anteiligen Wertersatz. Das Widerrufsrecht für den Dienstleistungsvertrag erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn der Gartenbruder die Leistung vollständig erbracht hat und erst nach der ausdrücklichen Zustimmung und Kenntnisbestätigung des Kunden begonnen hat; diese Zustimmung holt die Plattform im Buchungsprozess gesondert ein.
Die vollständige, nach Verträgen getrennte Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular (Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB) wird dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt. Im Übrigen gelten die Stornierungsbedingungen gemäß § 8 dieser AGB.
§ 7 Preise, Direktzahlung und Vermittlungsgebühr
Richtwerte statt Festpreis. Die auf der Plattform angezeigten Preise (z. B. rund 25 €/Std.) sind unverbindliche Richtwerte. Preis und Zahlungsweise vereinbaren Kunde und Gartenbruder unmittelbar miteinander. Der vom Kunden im Buchungsprozess gewählte Höchstpreis dient allein der passenden Vermittlung: Es werden nur Gartenbrüder vorgeschlagen, deren Satz innerhalb dieses Höchstpreises liegt.
Direktzahlung an den Gartenbruder. Der Kunde zahlt die erbrachte Leistung unmittelbar an den Gartenbruder (Überweisung empfohlen, Barzahlung möglich). Gartenbrüder nimmt zu keinem Zeitpunkt Kundengelder in Besitz, leitet keine weiter und ist an der Zahlung zwischen Kunde und Gartenbruder nicht beteiligt. Gartenbrüder ist selbst kein Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und erbringt keine erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste. Die Rechnung stellt der Gartenbruder als Selbstständiger selbst; eine steuerliche Berücksichtigung als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) setzt eine unbare Zahlung und eine Rechnung des Gartenbruders voraus.
Vermittlungsgebühr des Gartenbruders. Für jeden über die Plattform vermittelten und durchgeführten Auftrag zahlt der Gartenbruder an Gartenbrüder eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 5,00 € je gebuchter Stunde für die ersten zwei Stunden und 2,50 € je weiterer Stunde (Beispiele: 1 Std. = 5,00 €, 2 Std. = 10,00 €, 4 Std. = 15,00 €, 8 Std. = 25,00 €). Bei Zweier-Einsätzen zahlt jeder beteiligte Gartenbruder die Gebühr auf die Einsatzstunden. Meldet der Gartenbruder mehr tatsächlich geleistete Stunden, bemisst sich die Gebühr an diesen. Der genaue Gebührenbetrag wird dem Gartenbruder vor jeder Auftragsannahme angezeigt.
Gebührenfreiheit. Beim ersten durchgeführten Auftrag eines Gartenbruders bleibt die erste Stunde gebührenfrei (Startbonus); ein Auftrag über eine Stunde ist damit vollständig gebührenfrei. Ebenfalls keine Vermittlungsgebühr fällt an für vom Kunden stornierte Aufträge, für vom Gartenbruder abgesagte Aufträge sowie für Aufträge mit bestätigtem Nichterscheinen des Kunden — in all diesen Fällen wurde keine Leistung erbracht. Unberührt bleibt der Aufwandsersatz bei kurzfristiger Absage durch den Gartenbruder (§ 8); dieser ist keine Vermittlungsgebühr, sondern der Ersatz des Mehraufwands für die erneute Vermittlung.
Treue-Nachlass. Bei Aufträgen von Stammkunden (Treuestufe gemäß § 7a) ermäßigt sich die Vermittlungsgebühr um denselben Prozentsatz wie der dem Kunden gewährte Treuerabatt. Die Treuestufe wird dem Gartenbruder vor der Annahme angezeigt; mit der Annahme erklärt er sein Einverständnis mit dem angezeigten (ggf. ermäßigten) Richtwert.
Abrechnung und Einzug. Die Vermittlungsgebühren werden monatlich zusammengefasst und per SEPA-Lastschrift oder Karte von der vom Gartenbruder hinterlegten Zahlungsmethode eingezogen; übersteigt der offene Saldo 25 €, kann zwischenabgerechnet werden. Die Hinterlegung einer gültigen Zahlungsmethode ist Voraussetzung für die Vermittlung von Aufträgen. Der Einzug erfolgt ausschließlich über den lizenzierten Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.). Über jede eingezogene Abrechnung erhält der Gartenbruder eine Rechnung in Textform (E-Mail) mit fortlaufender Rechnungsnummer und Einzelaufstellung der abgerechneten Aufträge.
Vorabankündigung (Pre-Notification). Vor jedem Lastschrifteinzug erhält der Gartenbruder eine Ankündigung in Textform (E-Mail) mit dem genauen Betrag und dem Fälligkeitsdatum. Die Ankündigungsfrist wird hiermit abweichend von der Regelfrist auf mindestens zwei Kalendertage vor dem Einzug verkürzt; in der Praxis kündigt Gartenbrüder den Einzug rund drei Tage im Voraus an. Dies gilt auch für die Zwischenabrechnung bei überschrittenem Saldo. Der Gartenbruder sorgt für ausreichende Deckung des angegebenen Kontos.
Zahlungsverzug. Schlägt der Einzug fehl, erfolgen ein erneuter Versuch und eine Erinnerung in Textform. Bleibt der Ausgleich aus, kann Gartenbrüder die Vermittlung weiterer Aufträge nach dem Verfahren des § 15 (Mitteilung der Gründe in Textform) aussetzen, bis der Rückstand ausgeglichen ist.
Aufträge außerhalb der Plattform. Kunde und Gartenbruder sind in der Preisgestaltung vollständig frei und können individuelle Absprachen treffen. Der Gartenbruder ist nicht verpflichtet, Aufträge zu den Plattform-Richtwerten anzunehmen; lehnt er ab, entstehen ihm hieraus keine Nachteile. Änderungen der Gebührenordnung richten sich nach § 14.
§ 7a Kunden-Treueprogramm
Für Kunden mit mehreren abgeschlossenen Buchungen gewährt Gartenbrüder einen Nachlass auf den angezeigten Richtwert: 5 % ab der 5., 10 % ab der 10. und 20 % ab der 20. abgeschlossenen Buchung. Maßgeblich ist die erreichte Stufe zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung.
Der Nachlass wirkt als gemeinsames Entgegenkommen von Plattform und Gartenbruder: Der Gartenbruder sieht den ermäßigten Richtwert vor der Annahme und entscheidet frei über die Annahme (§ 7); Gartenbrüder ermäßigt ihre Vermittlungsgebühr für solche Aufträge um denselben Prozentsatz. Ein Anspruch auf Fortbestand des Programms besteht nicht; Änderungen richten sich nach § 14.
§ 8 Stornierung und Rücktritt
Stornierung durch den Kunden:
Da der Kunde die Leistung unmittelbar mit dem Gartenbruder vereinbart und direkt an ihn zahlt (§ 7), erhebt Gartenbrüder für eine Stornierung durch den Kunden keine Gebühr. Etwaige Stornofolgen im Verhältnis zwischen Kunde und Gartenbruder richten sich nach deren Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften; Gartenbrüder ist daran nicht beteiligt. Der Kunde wird gebeten, eine Absage so früh wie möglich anzukündigen, damit die reservierte Zeit anderweitig genutzt werden kann. Für einen vom Kunden stornierten Auftrag fällt für den Gartenbruder keine Vermittlungsgebühr an (§ 7).
Wiederholte kurzfristige Absagen. Sagt ein Kunde wiederholt (ab der dritten Absage innerhalb von sechs Monaten) weniger als 24 Stunden vor dem Termin ab, kann Gartenbrüder weitere Buchungen dieses Kunden von einer vorherigen Prüfung im Einzelfall abhängig machen, statt sie automatisch zu vermitteln. Hintergrund ist, dass jede Buchung bei einem Gartenbruder Zeit blockiert, die dieser sonst anderweitig verplanen könnte. Eine Gebühr wird hierfür nicht erhoben. Der Kunde wird auf Anfrage über den Grund informiert; die Maßnahme wird aufgehoben, sobald sie nicht mehr erforderlich erscheint.
Stornierung oder Nichterscheinen durch den Gartenbruder:
Der Gartenbruder kann angenommene Aufträge jederzeit absagen; die Absage ist stets wirksam und wird von Gartenbrüder weder verhindert noch von einer Zustimmung abhängig gemacht. Dies unterstreicht seine unternehmerische Freiheit. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird bei der Absage zur internen Einordnung eine Auswahl aus vorgegebenen, neutralen Kategorien (z. B. „kurzfristig verhindert“, „Terminkollision“) erbeten; eine Begründung oder ein Nachweis wird nicht verlangt, und Angaben zu Gesundheit oder anderen besonderen Datenkategorien werden nicht erhoben. Da wiederholt unzuverlässiges Verhalten jedoch Kunden und die Vermittlungsleistung beeinträchtigt, kann Gartenbrüder bei kurzfristigen Absagen und insbesondere bei Nichterscheinen plattformseitige Konsequenzen ziehen:
- Nachrangige Vermittlung: Betroffene Gartenbrüder werden bei der Auftragsvergabe nachrangig berücksichtigt (Ranking-Abwertung) und erhalten neue Anfragen erst, wenn zuverlässige Gartenbrüder nicht verfügbar sind.
- Transparenz: Ein bestätigtes Nichterscheinen kann im Profil vermerkt bzw. in der Bewertung berücksichtigt werden.
- Beendigung des Nutzungsverhältnisses: Bei wiederholtem Nichterscheinen kann Gartenbrüder das Nutzungsverhältnis mit dem Gartenbruder beenden (Kündigung/Sperrung, § 3). Eine zeitlich befristete Suspendierung auf Zeit erfolgt nicht. Die Beendigung ist keine arbeitsrechtliche Disziplinarmaßnahme, sondern die Ausübung der unternehmerischen Freiheit von Gartenbrüder als Vermittlerin, mit wem sie zusammenarbeitet.
Aufwandsersatz bei kurzfristiger Absage
Sagt der Gartenbruder weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab, berechnet Gartenbrüder einen pauschalen Aufwandsersatz von 5,00 € je abgesagtem Auftrag. Er deckt den tatsächlich anfallenden Mehraufwand der erneuten Vermittlung (Benachrichtigung des Kunden, erneute Verteilung, Betreuung) und wird über die reguläre Gebührenabrechnung nach § 7 eingezogen.
Der Aufwandsersatz ist keine Vertragsstrafe und keine Sanktion für die Ausübung der Absagefreiheit, sondern der Ersatz eines konkret entstehenden Aufwands. Er fällt unabhängig vom Grund der Absage an; der Grund wird weder geprüft noch bewertet. Dem Gartenbruder bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Aufwand überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist; in diesem Fall entfällt oder ermäßigt sich der Betrag entsprechend.
Bei einer Absage mehr als 24 Stunden vor dem Termin fällt kein Aufwandsersatz an. Für den abgesagten Auftrag entsteht in keinem Fall eine Vermittlungsgebühr nach § 7, da keine Leistung erbracht wurde.
Weitergehender Schadensersatz: Entsteht Gartenbrüder durch eine kurzfristige Absage oder ein Nichterscheinen ein darüber hinausgehender konkreter, nachweisbarer Schaden (z. B. ein Kulanz-Gutschein an den Kunden), kann dieser nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden. Eine darüber hinausgehende pauschale Vertragsstrafe wird nicht erhoben; dem Gartenbruder bleibt auch hier der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Für Schäden, die dem Kunden durch eine Stornierung oder ein Nichterscheinen des Gartenbruders entstehen, haftet Gartenbrüder (Plattform) nur nach Maßgabe von § 10 dieser AGB. Gartenbrüder kann nach eigenem Ermessen versuchen, einen Ersatz-Gartenbruder zu vermitteln, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
§ 9 Schutz der Vermittlungsleistung
Der Gartenbruder ist als Selbstständiger berechtigt, jederzeit eigene Kunden zu akquirieren und Dienstleistungen unabhängig von Gartenbrüder anzubieten. Diese unternehmerische Freiheit wird durch diese Klausel nicht eingeschränkt.
Nimmt ein Gartenbruder innerhalb von 12 Monaten nach der letzten über Gartenbrüder vermittelten Buchung Folgeaufträge desselben Kunden an, die bewusst an der Plattform vorbei abgewickelt werden, um die Vermittlungsgebühr zu umgehen, hat Gartenbrüder Anspruch auf die Vermittlungsgebühr gemäß § 7, die bei plattformgemäßer Abwicklung angefallen wäre. Dieser Anspruch ist auf maximal 250 € zzgl. MwSt. je Verstoß begrenzt. Dem Gartenbruder bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Diese Regelung dient ausschließlich dem Schutz der Vermittlungsleistung von Gartenbrüder und soll verhindern, dass die kostenfreie Kundenakquise über die Plattform zur systematischen Umgehung der Vermittlungsgebühr genutzt wird. Sie beschränkt nicht das Recht des Gartenbruders, eigenständig akquirierte Kunden ohne Plattformbeteiligung zu betreuen.
§ 10 Haftungsausschluss Gartenbrüder
Da Gartenbrüder ausschließlich als technische Vermittlungsplattform tätig ist, übernimmt Gartenbrüder keinerlei Haftung für:
- die Qualität, Vollständigkeit oder Ordnungsgemäßheit der vom Gartenbruder erbrachten Dienstleistung
- Schäden an Eigentum des Kunden (Garten, Pflanzen, Gebäude etc.), die durch den jeweiligen Gartenbruder verursacht werden
- die Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit oder das Verhalten der Gartenbrüder
- entgangenen Gewinn, mittelbare oder Folgeschäden jeglicher Art
- die Richtigkeit von Angaben der Gartenbrüder (z. B. Qualifikationen, Gewerbeanmeldung, Versicherungsschutz)
- die Identität, Qualifikation oder Zuverlässigkeit der Gartenbrüder über die bei der Registrierung erhobenen Angaben hinaus
- Schäden durch höhere Gewalt, technische Ausfälle, Serverausfälle oder nicht von Gartenbrüder zu vertretende Umstände
- Schäden, die durch Direktgeschäfte zwischen Kunde und Gartenbruder außerhalb der Plattform entstehen
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Gartenbrüder oder seiner gesetzlichen Vertreter sowie nicht für Personenschäden oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Für Sach- und Vermögensschäden durch einfache Fahrlässigkeit haftet Gartenbrüder nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und dann nur in Höhe des vorhersehbaren, typischen Schadens.
§ 11 Pflichten und Freistellung durch Nutzer
Kunden stellen sicher, dass das benötigte Gartenwerkzeug und -equipment rechtzeitig vor dem Termin bereitsteht. Verzögerungen durch fehlende Ausrüstung gehen zulasten des Kunden. Kann der Gartenbruder aufgrund fehlenden Equipments nicht arbeiten, gilt der Auftrag als vom Kunden storniert (§ 8).
Jeder Gartenbruder haftet gegenüber dem Kunden für Schäden, die er im Rahmen seiner Leistungserbringung verursacht. Gartenbrüder ist an solchen Haftungsansprüchen nicht beteiligt und nicht mithaftend.
Freistellung: Kunden und Gartenbrüder stellen Gartenbrüder UG (haftungsbeschränkt) von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Kosten und Schäden frei, die Dritte gegenüber Gartenbrüder geltend machen und die auf einem Verhalten, einer Pflichtverletzung oder falschen Angaben des jeweiligen Nutzers beruhen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Scheinselbstständigkeit, steuerlicher Versäumnisse, Verletzung von Gewerbepflichten sowie Schäden im Rahmen der Dienstleistungserbringung.
Nutzer, die falsche Angaben machen oder die Plattform missbräuchlich nutzen, haften Gartenbrüder für alle daraus entstehenden Schäden.
§ 12 Bewertungen
Kunden können nach Abschluss einer Dienstleistung eine Bewertung abgeben. Bewertungen müssen der Wahrheit entsprechen und dürfen keine beleidigenden, diskriminierenden oder unwahren Inhalte enthalten.
Gartenbrüder behält sich vor, gegen diese Richtlinien verstoßende Bewertungen zu entfernen. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung oder Beibehaltung einer Bewertung.
Gartenbrüder übernimmt keine Haftung für den Inhalt von Nutzerbewertungen. Gartenbrüder kann Konten von Gartenbrüdern mit dauerhaft unterdurchschnittlichen Bewertungen pausieren oder sperren.
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.
§ 14 Änderungen der AGB
Gartenbrüder kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Über Änderungen werden Nutzer mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) informiert.
Änderungen, die das Vertragsgefüge wesentlich berühren (insbesondere Preise, Provision oder Hauptleistungspflichten), bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers. Erteilt der Nutzer seine Zustimmung nicht, kann jede Partei das Nutzungsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort. Eine Zustimmung durch bloßes Schweigen wird nicht fingiert.
§ 15 Transparenz der Vermittlung (P2B-Verordnung)
Gartenbrüder ist ein Online-Vermittlungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung) und vermittelt gewerblichen Nutzern (Gartenbrüdern) Aufträge von Verbrauchern. Über die folgenden Punkte informieren wir transparent:
Hauptparameter der Auftragsvergabe (Ranking): Welchem Gartenbruder eine Anfrage angeboten wird, bestimmt sich nach: (1) räumlicher Nähe – das hinterlegte PLZ-Gebiet deckt den Einsatzort ab; (2) Verfügbarkeit am gewünschten Termin (keine Überbuchung); (3) der vom Gartenbruder gewählten Auftragsart (Einzel-/Zweier-/Dreier-Einsatz); (4) der Preis-Passung – der selbst gewählte Stundensatz liegt innerhalb des vom Kunden festgelegten Höchstpreises; (5) einer fairen Reihung: zuerst der Gartenbruder mit der längsten Pause seit dem letzten vermittelten Auftrag, danach höhere Durchschnittsbewertung, danach mehr abgeschlossene Aufträge. Hat der Kunde einen bestimmten Gartenbruder gewünscht, wird dieser vorrangig berücksichtigt.
Keine bezahlte Platzierung: Die Reihenfolge kann nicht durch Entgelt beeinflusst werden; es gibt keine bevorzugte Platzierung gegen Bezahlung.
Beschwerdemanagement: Gewerbliche Nutzer können Beschwerden – etwa zur Auftragsvergabe, zu Zahlungen oder zu diesen AGB – jederzeit an info@garten-brueder.de richten. Wir bearbeiten Beschwerden in angemessener Frist und teilen das Ergebnis in Textform mit. Änderungen dieser AGB werden gemäß § 14 mit mindestens 30 Tagen Vorlauf angekündigt (über die Mindestfrist der P2B-Verordnung hinaus).
Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung der Vermittlung: Bevor Gartenbrüder die Vermittlung an einen Gartenbruder einschränkt (z. B. Ranking-Abwertung) oder beendet (Kündigung/Sperrung), teilt sie ihm die Gründe hierfür in Textform auf einem dauerhaften Datenträger mit (Art. 4 P2B-Verordnung). Bei einer dauerhaften Beendigung erfolgt die Mitteilung grundsätzlich mindestens 30 Tage im Voraus; bei wiederholter Pflichtverletzung (z. B. bestätigtes Nichterscheinen, § 8) oder aus rechtlichen/regulatorischen Gründen kann die Maßnahme auch mit sofortiger Wirkung ergehen. Der Gartenbruder kann sie über das vorstehende Beschwerdemanagement beanstanden.
§ 16 Meldung rechtswidriger Inhalte (Digital Services Act)
Auf der Plattform werden von Nutzern bereitgestellte Inhalte gespeichert (insbesondere Profilbilder der Gartenbrüder und Kundenbewertungen). Nach dem Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065) gilt:
Melde- und Abhilfeverfahren (Art. 16 DSA): Jede Person kann uns mutmaßlich rechtswidrige Inhalte über unser Meldeformular oder per E-Mail an info@garten-brueder.de melden – bitte mit Fundstelle (Link/Beschreibung) und Begründung. Wir prüfen eingehende Meldungen, entfernen oder sperren rechtswidrige Inhalte und informieren die Beteiligten über die getroffene Entscheidung.
Kontaktstelle (Art. 11, 12 DSA): Zentrale elektronische Kontaktstelle für Behörden und Nutzer ist info@garten-brueder.de; die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Die Regeln für zulässige Bewertungen ergeben sich aus § 12.
§ 17 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Gartenbrüder.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel). Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.